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IHK24

Allgemeines

Einführung des kaufmännischen Rechnungswesen
in der Industrie- und Handelskammer zu Rostock

Die IHK zu Rostock ist eine von 9 Pilot-IHKs aus dem Bundesgebiet und die einzige in den neuen Bundesländern die zum 1. Januar 2003 das Rechnungswesen von der Kameralistik auf eine wirtschaftsübliche kaufmännische Buchführung umgestellt haben. Unsere Vollversammlung hatte am 27. November 2001 die Teilnahme am Pilotvorhaben beschlossen. Die Einführung des kaufmännischen Rechnungswesen soll eine noch bessere Transparenz der Haushalts- und Vermögenslage der IHK gewährleisten und den Gremien Planungs- und Rechnungslegungsgrundlagen in wirtschaftsüblicher Form liefern.

Da die IHK nach wie vor dem öffentlichen Haushaltsrecht verpflichtet bleibt, können nicht alle Regelungen des HGB eins zu eins übernommen werden und es war notwendig ein neues Regelwerk zu erarbeiten. Das nun gültige Finanzstatut ist an das HGB angelehnt und enthält die Regelungen zur Haushaltsführung und Rechnungslegung. Darüber hinaus sind – dem Etatrecht der Vollversammlung entsprechend – Regelungen zur Haushaltsplanung aufgenommen. Weiterhin sind wenige organisatorische Regelungen in einem gesonderten Teil des Finanzstatuts festgehalten. Das Finanzstatut ist Satzungsrecht und wurde durch die Vollversammlung am 17. September 2002 beschlossen.

 
 

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