. .
Illustration

IHK24

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Industrie- und Handelskammer zu Rostock (IHK)

Mit der Anmeldung werden die folgenden 'Allgemeinen Teilnahmebedingungen' anerkannt; dies gilt zugleich für etwaige 'Besondere Teilnahmebedingungen', die bei bestimmten Veranstaltungen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin bzw. dem Anmeldenden (im Folgenden: Vertragspartner) bekannt gegeben werden.

1. Anmeldung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen ist in jedem Fall schriftlich, per Telefax oder per E-Mail bei der IHK vorzunehmen. Anmeldungen werden regelmäßig in der Reihenfolge ihres Eingangs bei der IHK berücksichtigt; besondere Auswahlverfahren für bestimmte Veranstaltungen bleiben davon unberührt. Die IHK bestätigt spätestens nach Anmeldeschluss die Anmeldung, sofern nicht eine Bestätigung ausgeschlossen wurde. Der Vertrag kommt mit Zugang der Bestätigung, bei Ausschluss der Bestätigung mit der Anmeldung zustande. Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so teilt die IHK dies dem Angemeldeten oder Anmeldenden mit.

2. Zahlungsbedingungen

Sofern keine anderen Zahlungsmodalitäten vereinbart werden, ist die Zahlung mit der Anmeldebestätigung fällig. Wird in der Rechnung ein anderer Termin genannt, so gilt dieser. Bei verspäteter Zahlung kann die IHK den Teilnehmer von der Teilnahme ausschließen. Die Zahlungen haben unabhängig von den Leistungen Dritter (z. B. des Arbeitsamtes oder des Arbeitgebers) zu erfolgen. Kosten für Lernmittel, Tests und Prüfungen sind in den Veranstaltungsentgelten nicht enthalten, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich zugesagt wird.

3. Rücktritt und Kündigung

Bei Veranstaltungen kann der/die Vertragspartner/in vom Vertrag zurücktreten, wenn er/sie den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von mindestens sieben Werktagen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich der IHK mitteilt. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so ist der/die Vertragspartner/in zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von Ersatzteilnehmern ist möglich. Bei mehrtägigen Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich; in diesem Falle wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 v.H. des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch EUR 50,00 fällig. Maßgebend ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der IHK. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Kündigung in schriftlicher Form - soweit nichts anderes vereinbart ist - nur mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende möglich; in diesem Fall wird eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 10 v.H. des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch € 125,00 fällig. Hiervon unberührt bleiben bereits fällig gewordene Teilbeträge. Die Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Absage von Veranstaltungen

Die IHK hat das Recht, insbesondere bei nicht ausreichenden Anmeldungen, Veranstaltungen abzusagen. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Ein weiter gehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Dies gilt auch im Fall kurzfristiger Absagen oder eines Veranstaltungsausfalls, selbst wenn die vorherige Benachrichtigung der Teilnehmer/innen nicht mehr möglich sein sollte.

5. Wechsel der Dozenten

Soweit der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird, berechtigen der Wechsel der Dozenten/ Referenten und Verschiebungen im Ablaufplan die Teilnehmer weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts. Die Möglichkeiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.

6. Ausschluss von der Teilnahme

Die IHK ist berechtigt, Teilnehmer in besonderen Fällen (z. B. Zahlungsverzug, Störung der Veranstaltung und des Betriebsablaufs) von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Im Falle eines Ausschlusses richtet sich der finanzielle Anspruch der IHK nach Ziff. 3 dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen.

7. Haftung

Die Haftung der IHK, der Eigentümer von Veranstaltungsräumen oder der von ihnen beauftragten Personen für Schäden, insbesondere für solche aus Unfällen, Beschädigungen, Verlust oder Diebstahl, ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der Schaden auf einem vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Verhalten der IHK oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht.

8. Datenspeicherung

Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer/in damit einverstanden, dass seine / ihre persönlichen Daten von der IHK gespeichert und an die Dozenten/ Referenten der Veranstaltung weiterge­geben werden. Die Daten werden nur für Zwecke der Veranstaltungs- und/oder Prüfungsabwicklung sowie für Informationen im Zusammenhang mit dem Thema der Veranstaltung verwendet.

9. Nebenabreden

Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

10. Gerichtsstand

Ist der/die Vertragspartner/in Kaufmann/Kauffrau, gilt als Gerichtsstand die Hansestadt Rostock. Erfüllungsort ist die Hansestadt Rostock. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

Rostock, im Juli 2004

INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER ZU ROSTOCK

 
 

DOKUMENT-NR. 13167

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
info@rostock.ihk.de mehr

© Christian Rödel

Geschäftsstelle Stralsund
Mönchstraße 8a
18439 Stralsund
Tel.: 03831 2604-0
Fax: 03831 2604-809
info@rostock.ihk.de mehr