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MARITIME WIRTSCHAFT

Rechtliche Vorschriften

IHK24

Hafeninfrastruktur: Verbesserung der Gefahrenabwehr in Häfen

Hauptziel dieser Richtlinie ist die Einrichtung eines Gefahrenabwehrsystems im ganzen Hafengebiet. Zu diesem Zweck wird mit der Richtlinie ein Gemeinschaftsrahmen geschaffen, der in allen europäischen Häfen das gleiche hohe Maß an Sicherheit gewährleistet. externer Link

IHK24

Seeverkehrssicherheit: Internationaler Code für Maßnahmen zur Organisation eines sicheren Schiffsbetriebs (ISM-Code)

Durch die vorgeschlagene Verordnung soll eine ordnungsgemäße, strenge und einheitliche Anwendung des Codes in allen Mitgliedstaaten gewährleistet werden, um bei einem Höchstmaß an Sicherheit die Organisation und den Betrieb der Flotte sowie die Verhütung der Meeresverschmutzung zu verbessern. externer Link

IHK24

Hafenstaatkontrolle: Internationale Normen für die Verhütung von Verschmutzung und die Lebens- und Arbeitsbedingungen an Bord von Schiffen

Die Richtlinie soll die Sicherheit des Seeverkehrs in den Gewässern der Gemeinschaft verbessern und Schiffe, die den Normen nicht entsprechen, daraus fern halten. externer Link

 
 

DOKUMENT-NR. 10387

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