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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Grundzüge der Körperschaftsteuer

Grundzüge der Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen, wie z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften sowie Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres bezogen hat. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes. Zusätzlich sind aber besondere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes heranzuziehen und sog. verdeckte Gewinnausschüttungen mit zu berücksichtigen.

Die Gewinne der Körperschaft werden definitiv mit einem einheitlichen Körperschaftsteuergesetz von 25 % belastet. Zur Finanzierung der Beseitigung der Hochwasserschäden wurde der Körperschaftssteuersatz für den Veranlagungszeitraum 2003 um 1,5 Punkte auf 26,5 % angehoben. Auf der Ebene der Anteilseigner wird die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten Gewinne dadurch berücksichtigt, dass die Dividende nur zur Hälfte in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer der Anteilseigner einbezogen wird. Die andere Hälfte der Dividende ist nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei, allerdings ist der steuerfreie Teil in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.

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