Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
info@rostock.ihk.de
mehr
EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG
Grundzüge der Körperschaftsteuer
Grundzüge der Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer für juristische Personen, wie z.B. Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften sowie Vereine. Besteuerungsgrundlage ist - ebenso wie für die Einkommensteuer - das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahres bezogen hat. Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuergesetzes. Zusätzlich sind aber besondere Vorschriften des Körperschaftsteuergesetzes heranzuziehen und sog. verdeckte Gewinnausschüttungen mit zu berücksichtigen.
Die Gewinne der Körperschaft werden definitiv mit einem
einheitlichen Körperschaftsteuergesetz von 25 % belastet. Zur
Finanzierung der Beseitigung der Hochwasserschäden wurde der
Körperschaftssteuersatz für den Veranlagungszeitraum 2003 um 1,5
Punkte auf 26,5 % angehoben. Auf der Ebene der Anteilseigner wird
die körperschaftsteuerliche Vorbelastung der ausgeschütteten
Gewinne dadurch berücksichtigt, dass die Dividende nur zur Hälfte
in die Bemessungsgrundlage für die persönliche Einkommensteuer der
Anteilseigner einbezogen wird. Die andere Hälfte der Dividende ist
nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfrei, allerdings ist der steuerfreie
Teil in den Progressionsvorbehalt einzubeziehen.
Ansprechpartner:
Jens Rademacher
Tel.: 0381/338-401
Fax: 0381/338-409
rademacher@rostock.ihk.de

© Industrie- und Handelskammer zu Rostock.