Externe Links
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Gründercoaching Deutschland (Link: http://www.Gruender-Coaching-Deutschland.de)
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KfW-Beraterbörse (Link: http://www.kfw-beraterboerse.de)
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"Gründercoaching Deutschland” – Beratungsförderung für junge mittelständische Unternehmen
Wer erhält die Förderung?
Die IHK zu Rostock unterstützt gemeinsam mit der KfW
Mittelstandsbank junge mittelständische Unternehmen mit einem
Beratungszuschuss. Das „Gründercoaching Deutschland” wird
finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
(ESF).
Das Programm richtet sich an bereits
gegründete Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige
wirtschaftsnaher Freier Berufe in den ersten 5 Jahren ihres
Bestehens.
Wie sind die Konditionen?
Für betriebswirtschaftliche Coachingmaßnahmen externer Berater
können diese Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent
beantragen. Das Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrenze von
6.000 EUR dabei nicht überschreiten. Förderfähig sind max. 800 Euro
(netto) pro Tagewerk. Die eingesetzten Berater müssen in der
KfW-Beraterbörse für das
Gründercoaching gelistet sein. Eine Beratung und Begleitung des
Unternehmens kann sich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten
erstrecken.
Ein weiterer Baustein im "Gründercoaching Deutschland" ist der
Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. In dieser
Programmvariante werden Gründer und Gründerinnen gefördert, die
vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
(SGB II oder SGB III) erhalten. Diese besondere Förderung kann
innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden.
Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm
nicht gefördert werden. In diesem Baustein werden bis zu 90 % des
Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar
darf dabei 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige
Tageshonorar des Beraters beträgt ebenfalls 800 Euro (netto) pro
Tagewerk.
Beispiele:
Ein Unternehmen in Grimmen nimmt das
Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Berater stellt eine
Rechnung über netto 2.500 Euro (5 Tagewerke zu je 500 Euro). Das
förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 2.500 Euro. Der
Zuschuss beträgt 1.875 Euro (75 % von 2.500 Euro).
Eine Unternehmerin aus Bützow hat vor 6 Monaten gegründet und erhält Leistungen gemäß § 57 SGB III (Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit). Sie möchte das Gründercoaching Deutschland in der Variante Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nutzen. Die Unternehmerin beauftragt einen Berater, der für netto 4.000 Euro (5 Tagewerke á 800 Euro) tätig wird. Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 4.000 Euro. Der Zuschuss beträgt in diesem Fall 3.600 Euro (90 % von 4.000 Euro).
Wie erfolgt die Beantragung des Coachings?
Wenn Sie das Gründercoaching nutzen wollen und bereits gegründet haben bzw. Ihr Unternehmen nicht älter als 5 Jahre besteht, nimmt die IHK zu Rostock Ihre Antragsunterlagen gerne entgegen. Wir informieren Sie vorab über die Förderbedingungen und legen gemeinsam mit Ihnen den individuellen Coachingbedarf fest. Im Anschluss erfolgt durch die IHK zu Rostock eine schriftliche Empfehlung gegenüber der KfW Mittelstandsbank, die umgehend über Ihren Förderantrag entscheidet. Die IHK zu Rostock bleibt dabei während des Coachings Ihr Ansprechpartner vor Ort, so dass Sie alle Leistungen aus „einer Hand” erhalten. Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Ansprechpartner.
Weitere Informationen können Sie unter www.Gruender-Coaching-Deutschland.de abrufen.
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.
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