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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gründercoaching Deutschland

"Gründercoaching Deutschland” – Beratungsförderung für junge mittelständische Unternehmen

Wer erhält die Förderung?

Die IHK zu Rostock unterstützt gemeinsam mit der KfW Mittelstandsbank junge mittelständische Unternehmen mit einem Beratungszuschuss. Das „Gründercoaching Deutschland” wird finanziert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Das Programm richtet sich an bereits gegründete Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige wirtschaftsnaher Freier Berufe in den ersten 5 Jahren ihres Bestehens.

Wie sind die Konditionen?

Für betriebswirtschaftliche Coachingmaßnahmen externer Berater können diese Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent beantragen. Das Netto-Beraterhonorar darf die Bemessungsgrenze von 6.000 EUR dabei nicht überschreiten. Förderfähig sind max. 800 Euro (netto) pro Tagewerk. Die eingesetzten Berater müssen in der KfW-Beraterbörse für das Gründercoaching gelistet sein. Eine Beratung und Begleitung des Unternehmens kann sich über einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten erstrecken.
Ein weiterer Baustein im "Gründercoaching Deutschland" ist der Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit. In dieser Programmvariante werden Gründer und Gründerinnen gefördert, die vorher arbeitslos waren und Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten. Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung beantragt werden. Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm nicht gefördert werden. In diesem Baustein werden bis zu 90 % des Beratungshonorars als Zuschuss gezahlt. Das Netto-Gesamthonorar darf dabei 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt ebenfalls 800 Euro (netto) pro Tagewerk.

Beispiele:

Ein Unternehmen in Grimmen nimmt das Gründercoaching Deutschland in Anspruch. Der Berater stellt eine Rechnung über netto 2.500 Euro (5 Tagewerke zu je 500 Euro). Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 2.500 Euro. Der Zuschuss beträgt 1.875 Euro (75 % von 2.500 Euro).

Eine Unternehmerin aus Bützow hat vor 6 Monaten gegründet und erhält Leistungen gemäß § 57 SGB III (Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit). Sie möchte das Gründercoaching Deutschland in der Variante Zuschuss für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit nutzen. Die Unternehmerin beauftragt einen Berater, der für netto 4.000 Euro (5 Tagewerke á 800 Euro) tätig wird. Das förderfähige Honorar beträgt damit ebenfalls 4.000 Euro. Der Zuschuss beträgt in diesem Fall 3.600 Euro (90 % von 4.000 Euro).

Wie erfolgt die Beantragung des Coachings?

Wenn Sie das Gründercoaching nutzen wollen und bereits gegründet haben bzw. Ihr Unternehmen nicht älter als 5 Jahre besteht, nimmt die IHK zu Rostock Ihre Antragsunterlagen gerne entgegen. Wir informieren Sie vorab über die Förderbedingungen und legen gemeinsam mit Ihnen den individuellen Coachingbedarf fest. Im Anschluss erfolgt durch die IHK zu Rostock eine schriftliche Empfehlung gegenüber der KfW Mittelstandsbank, die umgehend über Ihren Förderantrag entscheidet. Die IHK zu Rostock bleibt dabei während des Coachings Ihr Ansprechpartner vor Ort, so dass Sie alle Leistungen aus „einer Hand” erhalten. Wenden Sie sich bei Fragen an unsere Ansprechpartner.

Weitere Informationen können Sie unter www.Gruender-Coaching-Deutschland.de abrufen.

 
 

DOKUMENT-NR. 16909

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