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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Unternehmensanalyse liefert Transparenz

Wirtschaftsunternehmen profitieren von der Nutzung des Bonitätsanalyseverfahrens der Deutschen Bundesbank

Für Wirtschaftsunternehmen ist es von Bedeutung, die eigenen betrieblichen Stärken und Schwächen nicht nur zu kennen, sondern auch im Geschäftsverkehr mit Dritten bestmöglich einzusetzen. Ein im Unternehmenssektor noch wenig bekanntes Hilfsinstrument hierfür bietet die Deutsche Bundesbank als Notenbank mit ihrem unentgeltlichen Bonitätsanalyseverfahren an.

Warum bietet die Deutsche Bundesbank eine Bonitätsanalyse für Wirtschaftsunternehmen an?

Im Rahmen ihrer geldpolitischen Aufgaben im Eurosystem gewährt die Deutsche Bundesbank inländischen Kreditinstituten Refinanzierungs- und Innertageskredite. Bei der hierfür notwendigen Unterlegung mit Sicherheiten können die Banken unter anderem auf Buchkredite an inländische Wirtschaftsunternehmen (nicht-finanzieller Sektor) zurückgreifen. Voraussetzung für die Akzeptanz einer Kreditforderung als Sicherheit ist, dass dem betreffenden Unternehmen die so genannte Notenbankfähigkeit zuerkannt worden ist. Mit ihrem Bonitätsbeurteilungsverfahren prüft die Bundesbank, ob ein Unternehmen die hohen Bonitätsanforderungen des Eurosystems erfüllt und als notenbankfähig eingestuft werden kann. Aber auch unabhängig hiervon bietet die Deutsche Bundesbank allen interessierten Unternehmen eine detaillierte Bonitätsbeurteilung an.

Was beinhaltet die Bonitätsanalyse der Deutschen Bundesbank?

Im Mittelpunkt der Bonitätsanalyse steht die Auswertung des Jahresabschlusses. Dieser wird so aufbereitet, dass er die Fähigkeit eines Unternehmens aufzeigt, seinen finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Wesentliche Merkmale des eingesetzten Verfahrens sind:

DV-gestützte branchenspezifische Kennzahlenanalyse

Alle maßgeblichen Kennzahlen werden in einem ersten Schritt mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Ansatzes (Diskriminanzanalyse) - getrennt für Verarbeitendes Gewerbe, Handel und Sonstige Unternehmen - ermittelt und in einer Gesamtkennzahl zusammengeführt.

Standardisierte Expertenbetrachtung

In einem zweiten Schritt erfolgt die Nachbearbeitung dieser Gesamtkennzahl mit Hilfe eines Expertensystems. Erfahrungsregeln, die betriebliche Tatbestände und Tendenzen aufgreifen, fließen in begrenztem Maße als Zu- oder Abschläge in die Bewertung des Unternehmens ein.

Festlegung Bonitätsurteil

Das abschließende Bonitätsurteil besteht aus einer Rangstufe auf einer Skala von 1 bis 7. Sie wird nicht allein auf Basis der Bilanzzahlen, sondern auch unter Berücksichtigung unternehmensspezifischer Verhältnisse und aktueller Entwicklungen festgesetzt. Das Testat „notenbankfähig” erhalten grundsätzlich Unternehmen mit einer Rangstufe 1 bis 3; zur Abfederung der Folgen der Finanzkrise wurde beschlossen, auch die Rangstufe 4 - befristet bis Ende 2010 - in den notenbankfähigen Bereich aufzunehmen.

In einer Finanzflussrechnung werden die Finanzströme aus den Umsatz-, Investitions- und Finanzierungsprozessen strukturiert dargestellt. Als eine Schlüsselgröße wird hier der Einnahmenüberschuss ausgewiesen, also die aus der laufenden Geschäftstätigkeit erwirtschafteten disponiblen Mittel (Cash-Flow), die dem Unternehmen beispielsweise für Investitionen, zur Gewinnausschüttung, zur Schuldentilgung oder zur Erhöhung der flüssigen Mittel zur Verfügung stehen.

Welche Vorteile bieten sich den teilnehmenden Wirtschaftsunternehmen?

Nach Abschluss der Auswertung teilt die Deutsche Bundesbank dem beurteilten Unternehmen unter Beifügung des Faktenblattes (siehe Muster) das festgelegte Krediturteil mit. Das Faktenblatt enthält

Kennzahlen zu Rentabilität, Innenfinanzierungskraft, Liquidität und Kapitalstruktur

  1. eine Übersicht betriebswirtschaftlich bedeutsamer Strukturzahlen aus der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sowie
  2. drei unterschiedliche Cash-flow-Größen (aus laufender Geschäftstätigkeit, aus Investitionstätigkeit und aus Finanzierungstätigkeit).

Die Deutsche Bundesbank ist hierbei bestrebt, den Unternehmen die Ergebnisse ihrer Bonitätseinstufung transparent und auf nachvollziehbare Weise zu übermitteln. Auf Wunsch des Unternehmens werden die Ergebnisse auch in einem persönlichen Gespräch ausführlich erörtert.

Vorteile im Überblick

  1. hilfreiche Informationsquelle über die betriebsindividuellen Stärken und Schwächen
  2. Einbeziehung von Branchenvergleichswerten und einer 3-Jahres-Übersicht
  3. unentgeltliches Verfahren
  4. streng vertrauliche Behandlung der Jahresabschlussunterlagen (nur für interne Zwecke; keine Erteilung von Bankauskünften)

zusätzlich bei Notenbankfähigkeit:

  1. mögliche Kreditfinanzierungsvorteile; Notenbankfähigkeit als Gütesiegel
  2. Aufnahme des Unternehmens in eine Namensliste aller notenbankfähigen Wirtschaftsunternehmen (Positivliste; ohne Zusätze), die von Kreditinstituten eingesehen werden kann

Interessierte Unternehmen können ihre Bilanzunterlagen an u. g. Adresse senden.

Um eine Analyse zu ermöglichen, sollten die Bilanzunterlagen von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren eingereicht werden. Angaben zur aktuellen Geschäftsentwicklung, geplanten Gewinnverwendung, etc. stellen darüber hinaus eine wichtige zusätzliche Informationsquelle dar. Alle Unterlagen werden auf Wunsch im Original zurückgegeben.

Kontaktdaten

Deutsche Bundesbank
Hauptverwaltung Hamburg
Referat Bonitätsanalyse und Wertpapiere
Postfach 57 03 48
22772 Hamburg

Ansprechpartner für Rückfragen:
Daniel Koreny, Referatsleiter
Telefon 040 3707 - 4300
Telefax 040 3707 – 4464
E-Mail: daniel.koreny@bundesbank.de

Weitere Informationen zu diesem Thema können auch im Internet www.bundesbank.de/gm/gm_sicherheiten_downloads aufgerufen werden:

z. B. Broschüre "Beurteilung der Bonität von Unternehmen durch die Deutsche Bundesbank im Rahmen der Refinanzierung deutscher Kreditinstitute"

 
 

DOKUMENT-NR. 15612

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