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EXISTENZGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Prüfungsanforderungen für Taxi- und Mietwagenunternehmer

Prüfungsanforderungen für Taxi- und Mietwagenunternehmer der IHK zu Rostock

Die Anmeldung und die Durchführung o.g. Prüfung richten sich nach der jeweils gültigen Fassung der Berufszugangs-Verordnung Straßenpersonenverkehr (PBZugV), der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und des Güterkraftverkehr vom 28. November 2000 und der Gebührenordnung der IHK. Die Unterlagen sind jederzeit in der IHK zu Rostock einsehbar.

  • Ein Bewerber gilt als angemeldet, wenn der Anmeldebogen der IHK ausgefüllt vorliegt.
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 120 EURO und ist vor Prüfungsbeginn in der Industrie- und Handelskammer zu Rostock bar oder mit Gebührenbescheid zu bezahlen.
  • Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilprüfungen und gegebenenfalls aus einem ergänzenden mündlichen Prüfungsteil.
  • Die schriftlichen Teilprüfungen bestehen aus schriftlichen Fragen, die entweder Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder einer Kombination beider Systeme und aus schriftlichen Übungen/ Fallstudien. Die Mindestdauer für jede schriftliche Teilprüfung beträgt eine Stunde.
  • Grundlage für die Bewertung der Prüfung sind die in den schriftlichen Prüfungsteilen und dem mündlichen Prüfungsteil erzielten Gesamtergebnisse.
  • Die Gesamtpunktzahl teilt sich wie folgt auf:
    - schriftliche Fragen 40 %
    - schriftliche Übungen/Fallstudie 35 %
    - mündliche Prüfung 25 %
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn der Bewerber mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktzahl erreicht hat (schriftlicher und mündlicher Teil), wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punktanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktzahl liegen darf, andernfalls ist die Prüfung nicht bestanden
  • die mündliche Prüfung entfällt wenn:
    a.) die schriftliche Prüfung nicht bestanden wurde, dies ist der Fall, wenn in einem schriftlichen Prüfungsteil
         der Mindestpunkteanteil unter 50 % liegt oder
    b.) bereits in der schriftlichen Prüfung mindestens 60 % der Gesamtpunktzahl (d.h. der möglich
         erreichbaren Punkte in der schriftlichen und mündlichen Prüfung) erzielt wurde.

Der bekannt gegebene Termin zur mündlichen Prüfung ist unbedingt einzuhalten. Liegen zwingende Gründe vor, die eine Verhinderung verursachen, sind diese unverzüglich mit der IHK zu erklären, da andernsfalls die Gesamtprüfung als nicht bestanden gilt.

Anmeldung zur Prüfung

IHK zu Rostock
GB Innovation, Umwelt, Verkehr und Maritime Wirtschaft
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock

Prüfungsvorbereitung

Die Teilnahme an der Eignungsprüfung macht eine eingehende fachliche Vorbereitung erforderlich. Art und Umfang der Vorbereitung sind Ihnen freigestellt.

letzte Aktualisierung: 11.04.2013

 
 

DOKUMENT-NR. 10454

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