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STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Sach- und Fachkundeprüfungen, Unterrichtungen

Um in bestimmten Branchen unternehmerisch tätig werden zu können, besteht die Notwendigkeit des Nachweises von Unterrichtungen bzw. der Ablegung von Sach- und Fachkundeprüfungen.

Leistungen der IHK zu Rostock:

- Abnahme von Sach- und Fachkundeprüfungen
- Beratung über gesetzliche Anforderungen

Dazu gibt es im Internet-Angebot der IHK:

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Ansprechpartner

Folgende Mitarbeiter beraten Sie zu Fragen der Sach- / Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Dienstleistungsgewerbe

Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler/-berater; Unterrichtungsverfahren, Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe, Verordnung über das Bewachunsgewerbe, Änderungen im Bewachungsgewerberecht mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Gastgewerbe

Wir informieren Sie zu dem Unterrichtungsverfahren im Gastgewerbe. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Für den Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln bedarf es der ausgewiesenen Sachkenntnis des Unternehmers, einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens beauftragten Person oder des mit dem Verkauf der Arzneimittel befassten Mitarbeiters. mehr

STARTHILFE UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG

Verkehrsgewerbe

Wir informieren Sie über die Anforderungen der Sach- und Fachkundeprüfungen im Verkehrsgewerbe. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 9683

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