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Anmeldeformular Sachkundeprüfung freiverkäufliche Arzneimittel
(PDF, 63 KB) (Dokument-Nr.: 32735)
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Sachkenntnisprüfung für den Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Nach § 50 Arzneimittelgesetz bedarf es für den Einzelhandel, die zum Verkauf außerhalb von Apotheken freigegeben sind ( sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel), der Sachkenntniss des Unternehmens oder einer von ihm mit der Leitung des Unternehmens oder mit dem Verkauf beauftragten Person. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss in jeder Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die erforderliche Sachkenntnis ist grundsätzlich durch eine Prüfung vor der Industrie-und Handelskammer nachzuweisen
Rechtliche Grundlagen
Wer mit freiverkäuflichen Arzneimitteln handen möchte, bedarf der Sachkenntnis und unterliegt einer Reihe von gesetzlichzen Vorschriften.Die Links zu den wichtigsten Gesetzen und Verordnungen finden Sie hier:
Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel
aktueller Stand: 20.09.2010
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Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.
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