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STANDORTPOLITIK

Bundesverkehrswegeplanung

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP)

Der Bundesverkehrswegeplan (BVWP) ist ein koordiniertes und langfristiges Investitionsprogramm für die unter Verantwortung des Bundes stehenden Verkehrswege. Mit ihm werden seit Mitte der 70er-Jahre der Aus- und Neubaubedarf für die Straßen-, Schienen- und Wasserstraßen-Infrastruktur sowie der dafür erforderliche Finanzierungsrahmen ermittelt.

Dabei werden einzelne Projekte aus gesamtwirtschaftlicher Sicht nach verkehrsträgerübergreifend einheitlichen Maßstäben zur Bauwürdigkeit und Dringlichkeit bewertet und in Maßnahmen des "vordringlichen" und des "weiteren" Bedarfs unterteilt. Basis hierfür ist die Nutzen-Kosten-Analyse, ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von mindestens "3" galt bisher als Voraussetzung für eine Einstufung in den "vordringlichen" Bedarf. Nur Maßnahmen des "vordringlichen Bedarfs" können in die jeweils parlamentarisch zu verabschiedenden Bedarfspläne:

eingestellt werden. Auf Grundlage dieser Bedarfspläne werden dann vom Bundesverkehrsministerium sogenannte 5-Jahrespläne zur konkreten Umsetzung aufgestellt.

Das Hauptproblem des Bundesverkehrswegeplans ist seine chronische Unterfinanzierung, die aus der enormen Lücke zwischen gesetzlich definiertem Ausbaubedarf und den verfügbaren Umsetzungsmitteln der mittelfristigen Finanzplanung resultiert.

Der BVWP hat einen Planungshorizont von jeweils 10 - 15 Jahren und soll im Idealfall alle 5 Jahre fortgeschrieben werden. Der aktuelle BVWP stammt aus dem Jahr 2003. Für die Aufstellung dieses Planes wurden die Bewertungskriterien in vielen Punkten verfeinert, den veränderten Rahmenbedingungen angepasst und insbesondere in den Bereichen Raumwirksamkeit und Umweltrisikoeinschätzung erweitert.

Hier bekommen Sie weitere Informationen zu Bundesverkehrswegeplanung.

Die Liste der Projekte des "vordringlichen Bedarfs" und des "weiteren Bedarfs" für Mecklenburg-Vorpommern aus dem aktuellen Bundesverkehrswegeplan finden Sie hier.

letzte Aktualisierung: 18.11.2011

 
 

DOKUMENT-NR. 12047

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