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RAUMORDNUNG UND BAULEITPLANUNG
Grundsätze der Raumordnung
Grundsätze der Raumordnung
Die Raumordnung in der Bundesrepublik Deutschland ist gesetzlich im Bundesraumordnungsgesetz (ROG) geregelt. Im Wesentlichen wird die Raumordnung in den Bundesländern und Regionen vollzogen. Die unterschiedlichen Nutzungsansprüche an die jeweils betrachteten Räume werden in gesetzlich bestimmten Verfahren koordiniert.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das zum 01.01.2006 in Kraft getretene Landesraumentwicklungsprogramm (LEP) die Grundlage der Regionalplanung. Das LEP soll spätestens alle 10 Jahre neu aufgestellt werden und kann in der Zwischenzeit geändert oder ergänzt werden.
Die Vorgaben aus dem Landesraumentwicklungsprogramm werden in Regionalen Raumordnungprogrammen konkretisiert und auf die Ebene der Planungsregionen übertragen. Der IHK-Bezirk Rostock ist in zwei Planungsregionen gegliedert:
- Die Planungsregion Mittleres Mecklenburg / Rostock umfasst die Hansestadt Rostock und den Landkreis Rostock, hervorgegangen aus den Landkreisen Bad Doberan und Güstrow. Zuständig ist der Regionale Planungsverband MM/R. Für die Region ist das Regionale Raumordnungsprogramm Mittleres Mecklenburg / Rostock neu überarbeitet und am 25.11.2010 von der Verbandsversammlung bestätigt worden. Die Verordnung über die Verbindlichkeit des RREP wurde am 22.08.2011 im Gesetz- und Verordnungsblatt Mecklenburg-Vorpommern verkündet (GVOBl. M-V 2011 S. 938).
- Die Planungsregion Vorpommern umfasst die Landkreise Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald. Der Regionale Planungsverband Vorpommern ist hier für die raumordnerischen Belange zuständig. Für die Region gilt das Regionale Raumordnungsprogramm Vorpommern.
Auf der Grundlage der genannten Gesetze und Pläne werden bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen Raumordnungsverfahren und Planfeststellungsverfahren durchgeführt. Zweck dieser Verfahren ist es, bei Großvorhaben die wesentlichen Auswirkungen möglichst vorab zu erfassen und Konflikte im Vorfeld zu erkennen, zu beseitigen oder abzumildern. Die IHK zu Rostock wird dabei als Träger öffentlicher Belange gehört und vertritt die Interessen der regionalen Wirtschaft.
Letzte Aktualisierung: 21.05.2012

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