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STANDORTPOLITIK

Verantwortung der Ämter für Raumordnung und Landesplanung

Raumordnung hat die Aufgabe, die unterschiedlichen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, durch die Raum in Anspruch genommen oder die räumliche Entwicklung und Funktion eines Gebietes beeinflusst wird, aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Die Tätigkeit der Ämter für Raumordnung und Landesplanung hat dadurch unmittelbaren Einfluss auf die Entwicklung von Regionen.

Sie sind daher zugleich Geschäftsstellen der Regionalen Planungsverbände, denen gewählte Vertreter aus Landkreistagen und Bürgerschaften der kreisfreien Städte angehören. In ihrem Auftrag werden die Regionalen Raumentwicklungsprogramme aufgestellt, fortgeschrieben und durch konkrete Regionalplanung und kommunale Bauleitplanung umgesetzt.

letzte Aktualisierung: 13.12.2011

 
 

DOKUMENT-NR. 31299

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