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ÖPP-Beschleunigungsgesetz (Link: http://www.ilb.de/rd/files/documents/PPP-Gesetz-OePP-Beschleunigungsgesetz-2005.pdf?PHPSESSID=q2c5l233v1)
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Trotz der insgesamt positiven Gesamtentwicklung gibt es noch Verbesserungsbedarf hinsichtlich der Rahmenbedingungen von PPP. Dieses gilt vor allem für das Gebühren-, Steuer- sowie für das Vergabe- und Vertragsrecht. Das bisher herrschende Gebührenrecht beispielsweise zwingt Privatbetreiber in enge Grenzen, die eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Bepreisung oft unmöglich machen. Darüber hinaus fehlt es an wettbewerbsorientierten Vergabemechanismen von PPP.
Ein wichtiger Schritt auf Bundesebene war in diesem Zusammenhang die Verabschiedung des sog. "ÖPP- Beschleunigungsgesetzes" im September 2005, welches die oben genannten Kritikpunkte aufgreift und neue Regelungen trifft. Unter der neuen Bundesregierung wird es voraussichtlich nochmals eine Überarbeitung dieses Gesetzes im Hinblick auf vorhandene Schwachpunkte beim Investment-, Vergabe-, Steuer- und Haushaltsrecht geben.
letzte Aktualisierung: 30.11.2011
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