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STANDORTPOLITIK

Neuer Rundfunkbeitrag ab 2013

1. Der neue Rundfunkbeitrag
2. Wie sehen die Neuregelungen für Unternehmen aus?
3. Ab wann gilt die Neuregelung?
4. Gebührenrechner 2013
5. Definition Betriebsstätte
6. Hotel-/Gästezimmer und Ferienwohnung
7. Definition Mitarbeiter
8. Was unternimmt die IHK-Organisation?

1. Der neue Rundfunkbeitrag

Der neue Rundfunkbeitrag steht von Seiten der Wirtschaft heftig in der Kritik. Für viele Unternehmen bedeutet die Neuregelung der Rundfunkgebühr einen deutlichen Anstieg der Kosten. Künftig ist ein nach Mitarbeitern gestaffelter Betrag zu entrichten. Kritisiert wird von der IHK-Organisation darüber hinaus die Benachteiligung bestimmter Branchen (teilzeit-intensive, Filial- und Pkw-intensive Unternehmen).

2. Wie sehen die Neuregelungen für Unternehmen aus?

Kernpunkt der Neuregelung ist die Abkehr vom gerätebezogenen Ansatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Die Anzahl der Geräte in einem Unternehmen ist nicht mehr ausschlaggebend, sondern für Unternehmen ist die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte für die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheidend. Es kommt nicht mehr auf die Art der Empfangsgeräte an. Entscheidend ist nun das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Wohnung. Das neue Modell hat teilweise deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Rundfunkgebühren bei Unternehmen, da zukünftig jedes Unternehmen zur Zahlung herangezogen wird, unabhängig davon, ob und wie viele Empfangsgeräte es bereit hält. Je nach Mitarbeiterzahl pro Standort findet eine entsprechende Staffelung der Rundfunkbeiträge statt. Dadurch werden insbesondere Filialbetriebe, d. h. Unternehmen mit vielen Standorten, deutlich stärker belastet als Unternehmen, die nur an einem Standort mit der gleichen Gesamtmitarbeiterzahl tätig sind.

3. Ab wann gilt die Neuregelung?

Der neue Rundfunkbeitrag gilt seit Januar 2013.

4. Beitragsrechner 2013

Um die Auswirkungen der Rundfunkgebührenreform für Ihr Unternehmen zu ermitteln, finden Sie im seitlichen Download-Bereich einen Beitragsrechner in Form einer Excel-Datei. Bitte die Datei abspeichern (nicht öffnen). Dabei ist es wichtig, dass Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter pro Betriebsstätte in der entsprechenden Zeile eintragen und nicht die Gesamtmitarbeiteranzahl Ihres Unternehmens.

5. Definition Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt gemäß dem Rundfunkänderungsstaatsvertrags: „Eine Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit. Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte. Auf den Umfang der Nutzung zu den jeweiligen nicht privaten Zwecken sowie auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung des Beitragsschuldners kommt es nicht an. Eine Betriebsstätte ist auch jedes zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutztes Motorschiff.” Für Betriebsstätten, an denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (physischer Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Stuhl), muss kein Beitrag entrichtet werden. Ebenso beitragsfrei bleiben Betriebsstätten innerhalb einer Wohnung, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

6. Hotel-/Gästezimmer und Ferienwohnung

Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur entgeltlichen Beherbergung Dritter werden mit jeweils einem Drittelbeitrag (5,99 €) monatlich belastet. Dabei bleibt jeweils die erste Raumeinheit beitragsfrei. Ferienwohnungen und Appartements werden nicht als Wohnung sondern als Betriebsstätte behandelt.

7. Definition Mitarbeiter

Für die Erfassung der Anzahl der Mitarbeiter ist es unerheblich, ob die Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung angestellt sind.
„Beschäftigte im Sinne dieses Staatsvertrages sind alle im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie sonstige Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.”

8. Was unternimmt die IHK-Organisation?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Verbänden deutlich gegen Mehrbelastungen von Unternehmen ausgesprochen:

Plädoyer der Wirtschaft zur Reform der Rundfunkgebühren
Einfach und gerecht statt unausgewogen - und keinesfalls teurer!

Gerecht, unbürokratisch und keinesfalls teurer - das sind die Anforderungen der Wirtschaft an das neue Rundfunkfinanzierungsmodell, das ab 2013 eingeführt werden soll.

Nach den bisher vorliegenden Plänen würde die Wirtschaft durch das neue Finanzierungsmodell künftig schätzungsweise 800 Mio. Euro pro Jahr zahlen müssen statt wie bisher ca. 450 Mio. Euro - das wäre nahezu eine Verdoppelung. Dies kann und darf keinesfalls Ergebnis dieser Rundfunkfinanzierungsreform sein! Zumindest erwartet die Wirtschaft eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrags auf heutigem Niveau. Selbst das ist eigentlich nicht sachgerecht, weil jeder Privathaushalt ohnehin schon einen Rundfunkbeitrag bezahlen muss.

Der von den Ländern vorgesehene Betriebsstättenansatz ist aus Sicht der Wirtschaft zudem unausgewogen. Er benachteiligt vor allem kleine gegenüber großen Unternehmen und belastet diese überproportional. Benachteiligt werden zudem Filialunternehmen. Diese werden gegenüber gleich großen Unternehmen mit nur einem Standort schlechter gestellt. In Einzelfällen würde der Betriebsstättenansatz zum Anstieg des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen.

Zudem weist das neue Finanzierungsmodell an mehreren Stellen systematische Brüche auf und ist nicht konsequent geräteunabhängig. Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein – Autoradios in Firmenfahrzeugen und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden.

Die mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbundene Belastung muss auch im Hinblick auf die Unternehmen gerecht verteilt werden. Das ist weder mit dem vorgesehenen Betriebsstättenansatz noch mit der geräteabhängigen Belastung von Hotelzimmern und nicht-privaten Kraftfahrzeugen möglich. Die Wirtschaft fordert ein konsistentes System, das außerordentliche Belastungen und Verwerfungen beseitigt. Nur so kann das neue Beitragsmodell die unabdingbare Akzeptanz finden. Durch ein ausdrückliches Moratorium im neuen Staatsvertrag muss zudem sichergestellt werden, dass der Finanzierungsbeitrag der Wirtschaft nicht über das bisherige Niveau hinaus ansteigt.

Weitere Informationen finden Sie im seitlichen Download-Bereich.

letzte Aktualisierung: 25.01.2013

 
 

DOKUMENT-NR. 39063

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