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STANDORTPOLITIK

Neue Rundfunkgebühren ab 2013 - Wieviel zahlen Sie mehr?

Das wird Sie die GEZ-Novelle kosten

Die Rundfunkgebührenreform, die ab 2013 gelten soll, steht von Seiten der Wirtschaft heftig in der Kritik. Für viele Unternehmen bedeutet die Neuregelung der Rundfunkgebühr einen deutlichen Anstieg der Kosten. Künftig ist ein nach Mitarbeitern gestaffelter Betrag zu entrichten. Kritisiert wird von der IHK-Organisation darüber hinaus die Benachteiligung bestimmter Branchen (teilzeit-intensive, Filial- und Pkw-intensive Unternehmen).

Wie sehen die geplanten Neuregelungen für Unternehmen aus?

Kernpunkt der Neuregelung ist die Abkehr vom gerätebezogenen Absatz hin zu einer nutzerbezogenen Finanzierung. Künftig wird daher nicht mehr die Anzahl der Geräte in einem Unternehmen ausschlaggebend sein, sondern für Unternehmen wird die Anzahl der Mitarbeiter pro Betriebsstätte über die Höhe des zu entrichtenden Beitrags entscheiden. Es kommt dann auch nicht mehr auf die Art der Empfangsgeräte an. Entscheidend ist nun das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Wohnung. Grundsätzlich soll eine Rundfunkgebühr dabei nicht teurer werden als die bisherige Gebühr. Dennoch wird das neue Modell teilweise deutliche Auswirkungen auf die Höhe der Rundfunkgebühren bei Unternehmen haben, da zukünftig jedes Unternehmen zur Zahlung herangezogen werden soll, unabhängig davon, ob und wie viele Empfangsgeräte es bereit hält. Je nach Mitarbeiterzahl pro Standort findet eine entsprechende Staffelung der Rundfunkgebühren statt. Unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der vorhandenen Geräte muss dann ein einfacher, ein Teil oder auch das Vielfache eines Beitrags bezahlt werden. Nach der derzeitigen Planung der Länder werden zukünftig insbesondere Filialbetriebe, d. h. Unternehmen mit vielen Standorten, deutlich stärker belastet als Unternehmen, die nur an einem Standort mit der gleichen Gesamtmitarbeiterzahl tätig sind.

Ab wann gilt die Neuregelung?

Bislang ist geplant, dass die Reform im Januar 2013 in Kraft tritt. Bis dahin gilt unverändert das derzeitige Gebührenmodell.


Gebührenrechner 2013:

Um die Auswirkungen der momentanen Fassung der Rundfunkgebührenreform für Ihr Unternehmen zu ermitteln, finden Sie im seitlichen Douwnload-Bereich einen Gebührenrechner in Form einer Excel-Datei. Bitte die Datei abspeichern (nicht öffnen). Dabei ist es wichtig, dass Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter pro Betriebsstätte in der entsprechenden Zeile eintragen und nicht die Gesamtmitarbeiteranzahl Ihres Unternehmens.

Definition Betriebsstätte

Als Betriebsstätte gilt gemäß dem Entwurf des Rundfunkänderungsstaatsvertrags:
„Eine Betriebsstätte ist jede zu einem eigenständigen nicht ausschließlich privaten Zweck bestimmte oder genutzte Raumeinheit oder Fläche innerhalb einer Raumeinheit. Dabei gelten mehrere Raumeinheiten auf einem Grundstück oder auf zusammenhängenden Grundstücken, die demselben Inhaber zuzurechnen sind, als eine Betriebsstätte. Auf den Umfang der Nutzung zu den jeweiligen nicht privaten Zwecken sowie auf eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine steuerliche Veranlagung des Beitragsschuldners kommt es nicht an.”
„Eine Betriebsstätte ist auch jedes zu nicht ausschließlich privaten Zwecken genutztes Motorschiff.”
Für Betriebsstätten, an denen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist (physischer Arbeitsplatz mit Schreibtisch und Stuhl), muss kein Beitrag entrichtet werden.
Ebenso beitragsfrei bleiben Betriebsstätten innerhalb einer Wohnung, für die bereits ein Rundfunkbeitrag entrichtet wird.

Hotel-/Gästezimmer und Ferienwohnung

Hotel- und Gästezimmer sowie Ferienwohnungen zur entgeltlichen Beherbergung Dirtter werden mit jeweils einer Drittelgebühr (5,99 €) monatlich belastet. Dabei bleibt jeweils die erste Raumeinheit beitragsfrei. Ferienwohnungen und Appartements werden nicht als Wohnung sondern als Betriebsstätte behandelt.

Definition Mitarbeiter

Für die Erfassung der Anzahl der Mitarbeiter ist es unerheblich, ob die Mitarbeiter in Voll- oder Teilzeitbeschäftigung angestellt sind.
„Beschäftigte im Sinne dieses Staatsvertrages sind alle im Jahresdurchschnitt des vorangegangenen Kalenderjahres sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sowie sonstige Bedienstete in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.”
 

Was gilt derzeit für Unternehmen

Bislang gilt für Unternehmen der sogenannte gerätebezogene Ansatz bei den herkömmlichen Empfangsgeräten (Fernsehapparat, Radio). D. h. es kommt auf die Anzahl der tatsächlich vorhandenen Geräte an. Da im Unternehmensbereich das „Zweitgeräteprivileg” der privaten Nutzung nicht gilt, ist bislang für jedes Empfangsgerät, das nicht ausschließlich für private Zwecke verwendet wird, eine Gebühr zu entrichten.

Seit 2007 ist auch für sogenannte „neuartige Empfangsgeräte” - wie internetfähige Handys, PCs etc. - eine Gebühr zu entrichten, sofern nicht bereits ein herkömmliches Empfangsgerät angemeldet ist. Abweichend vom sonstigen System gilt hier allerdings eine grundstücksbezogene Abgabe. Für jeden Unternehmensstandort muss die Gebühr unabhängig von der tatsächlichen Anzahl der Geräte nur einmal entrichtet werden. Die Gebühr für die neuartigen Empfangsgeräte wird aber nur dann fällig, wenn nicht bereits ein herkömmliches Gerät angemeldet ist.

Ausnahmen gibt es derzeit für besondere Branchen wie Hotels und gewerbliche Elektrogerätehändler.
Weitere Informationen zur derzeit geltenden Regelung finden Sie in unserem Merkblatt im seitlichen Download-Bereich.

Was unternimmt die IHK-Organisation?

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat sich in einer gemeinsamen Erklärung mit anderen Verbänden deutlich gegen Mehrbelastungen von Unternehmen ausgesprochen:

Plädoyer der Wirtschaft zur Reform der Rundfunkgebühren
Einfach und gerecht statt unausgewogen - und keinesfalls teurer!

Gerecht, unbürokratisch und keinesfalls teurer - das sind die Anforderungen der Wirtschaft an das neue Rundfunkfinanzierungsmodell, das ab 2013 eingeführt werden soll.

Nach den bisher vorliegenden Plänen würde die Wirtschaft durch das neue Finanzierungsmodell künftig schätzungsweise 800 Mio. Euro pro Jahr zahlen müssen statt wie bisher ca. 450 Mio. Euro - das wäre nahezu eine Verdoppelung. Dies kann und darf keinesfalls Ergebnis dieser Rundfunkfinanzierungsreform sein! Zumindest erwartet die Wirtschaft eine Deckelung ihres Finanzierungsbeitrags auf heutigem Niveau. Selbst das ist eigentlich nicht sachgerecht, weil jeder Privathaushalt ohnehin schon einen Rundfunkbeitrag bezahlen muss.

Der von den Ländern vorgesehene Betriebsstättenansatz ist aus Sicht der Wirtschaft zudem unausgewogen. Er benachteiligt vor allem kleine gegenüber großen Unternehmen und belastet diese überproportional. Benachteiligt werden zudem Filialunternehmen. Diese werden gegenüber gleich großen Unternehmen mit nur einem Standort schlechter gestellt. In Einzelfällen würde der Betriebsstättenansatz zum Anstieg des Beitrags von mehreren Tausend Prozent führen.

Zudem weist das neue Finanzierungsmodell an mehreren Stellen systematische Brüche auf und ist nicht konsequent geräteunabhängig. Mit einem Beitrag muss künftig die gesamte Rundfunknutzung abgegolten sein – Autoradios in Firmenfahrzeugen und Empfangsgeräte in Hotelzimmern dürfen nicht noch zusätzlich zu Privathaushalten und Unternehmen herangezogen werden.

Die mit der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks verbundene Belastung muss auch im Hinblick auf die Unternehmen gerecht verteilt werden. Das ist weder mit dem vorgesehenen Betriebsstättenansatz noch mit der geräteabhängigen Belastung von Hotelzimmern und nicht-privaten Kraftfahrzeugen möglich. Die Wirtschaft fordert ein konsistentes System, das außerordentliche Belastungen und Verwerfungen beseitigt. Nur so kann das neue Beitragsmodell die unabdingbare Akzeptanz finden. Durch ein ausdrückliches Moratorium im neuen Staatsvertrag muss zudem sichergestellt werden, dass der Finanzierungsbeitrag der Wirtschaft nicht über das bisherige Niveau hinaus ansteigt.

Weitere Informationen finden Sie im seitlichen Download-Bereich.

Wir werden Sie an dieser Stelle weiter über den aktuellen Stand informieren.

letzte Aktualisierung: 22.11.2011

 
 

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