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INTERNATIONAL

Einfuhrfibel

"Einfuhrfibel" des BAFA online

Überblick über EU-Importbeschränkungen

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU für Gemeinschaftsansässige genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen.

Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der "Einfuhrliste", das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht.

Zusätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union in Teilbereichen genehmigungsbedürftig oder überwachungspflichtig.

Auf insgesamt 13 Seiten hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die aktuell geltenden Regelungen zusammengefasst und weiterführende Links aufgeführt. Die "Einfuhrfibel" steht auf der Website des BAFA www.bafa.de zum kostenlosen Download bereit.

letzte Aktualisierung: 22.01.2013

 
 

DOKUMENT-NR. 12668

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