Externe Links
-
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Link: http://www.bafa.de)
Sie befinden sich hier: Startseite > International > Import > Einfuhrfibel
"Einfuhrfibel" des BAFA online
Überblick über EU-Importbeschränkungen
Grundsätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die EU für Gemeinschaftsansässige genehmigungsfrei zulässig. Allerdings gibt es Einschränkungen, die zum Teil auf internationalen Regelungen und Abkommen, zum Teil auf EU-Bestimmungen oder nationalen Gesetzgebungen beruhen.
Wichtige Beschränkungen enthalten unter anderem das Außenwirtschaftsgesetz mit der "Einfuhrliste", das Abfallverbringungsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz oder das Lebensmittelrecht.
Zusätzlich ist die Einfuhr von Waren der gewerblichen Wirtschaft in die Europäische Union in Teilbereichen genehmigungsbedürftig oder überwachungspflichtig.
Auf insgesamt 13 Seiten hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die aktuell geltenden Regelungen zusammengefasst und weiterführende Links aufgeführt. Die "Einfuhrfibel" steht auf der Website des BAFA www.bafa.de zum kostenlosen Download bereit.
letzte Aktualisierung: 22.01.2013
Ihre Ansprechpartner in der Welt - Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) externer Link
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.