. .
Illustration

INTERNATIONAL

Luftfrachtsicherheit: Der Bekannte Versender

Grundlagen

Luftfrachtsendungen sollen in besonderer Weise gegen unbefugte Zugriffe Dritter geschützt werden. Nur als sicher eingestufte Luftfracht darf an Fluggesellschaften übergeben werden. Um die Lieferkette zu sichern, muss entweder die Fracht einmalig vor der Anlieferung an den Abgangsflughafen durch den Spediteur (Reglementierter Beauftragter) untersucht werden oder es liegt eine Sicherheitserklärung des Verladers (Bekannter Versender) vor. Dies sind Produzenten oder Hersteller von Fracht, an deren Standort Fracht zur Luftfracht wird und bei denen diese Fracht erstmalig zur Luftfracht wird.

Seit Februar 2006 haben Bekannte Versender für Luftfrachtsendungen in der Regel ihrem Spediteur/Reglementierten Beauftragten jährlich eine Sicherheitserklärung abgegeben. Mit dieser hat sich der Verlader/Bekannte Versender verpflichtet, bestimmte Sicherungsmaßnahmen für Luftfrachtsendungen im eigenen Unternehmen zu ergreifen. Dann musste die Luftfracht nicht mehr vor der Anlieferung im Abgangsflughafen untersucht werden.

Falls der Bekannte Versender Logistikprozesse an Unterauftragnehmer ausgelagert hatte (Lager, Kommissionieren, Verpacken, Transport zum Reglementierten Beauftragten, Serviceleistungen im Lager), musste er sich bislang die Einhaltung der Sicherheitsstandards von diesem auf der "Erklärung für Unterauftragnehmer" bestätigen lassen.

Seite 1: Grundlagen
 
 

DOKUMENT-NR. 77336

  • MEHR ZU DIESEM THEMA

Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Ernst-Barlach-Str. 1-3
18055 Rostock
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-617
info@rostock.ihk.de mehr

© Christian Rödel

Geschäftsstelle Stralsund
Mönchstraße 8a
18439 Stralsund
Tel.: 0381 338-0
Fax: 0381 338-809
info@rostock.ihk.de mehr

  • DEUTSCHE AUSLANDSHANDELSKAMMERN (AHK)

AHK-Logo_1

Ihre Ansprechpartner in der Welt - Die Deutschen Auslandshandelskammern (AHK) externer Link