Industrie- und Handelskammer zu Rostock
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INTERNATIONAL
Fördermittel für Unternehmen in der EU
Fördermittel für Unternehmen in der Europäischen Union
Es gibt eine Vielzahl von Förderinstrumenten für Unternehmen in den verschiedenen Politikbereichen der Gemeinschaft, zum Beispiel die Gemeinschaftsprogramme für Forschung und technologische Entwicklung sowie allgemeine und berufliche Bildung. Die Förderung durch die Gemeinschaft erfolgt in der Regel über Zuschüsse, Darlehen oder Bürgschaften. In jüngerer Zeit sind zudem Gemeinschaftsinitiativen gestartet worden, mit denen die Entwicklung eines europäischen Risikokapitalmarktes mit der Bereitstellung von Eigenkapital oder Quasi-Eigenkapital unterstützt werden soll.
Alle Förderaktionen der Gemeinschaft sind auf genau definierte Ziele und Prioritäten einzelner Politikfelder der Gemeinschaft ausgerichtet, die wiederum ihre Grundlage in den Bestimmungen der EG-Verträge haben. Um Fördermittel der Gemeinschaft zu erhalten, muss ein Unternehmen bzw. sein Projekt zur Verwirklichung der spezifischen Ziele eines Programms oder Instruments beitragen oder bestimmte damit verknüpfte Kriterien erfüllen. Diese Kriterien sind in den Beschreibungen der Programme oder Förderinstrumente sowie in den jeweiligen Bewerbungsunterlagen genau angegeben.
Bei vielen Programmen oder Instrumenten müssen die Förderanträge bis zu einem bestimmten Datum eingesandt werde, oder sie können mehrmals pro Jahr bei der Europäischen Kommission oder von ihr benannten Mittlerstellen eingereicht werden. In der Regel wird zunächst ein Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen, ein Beschluss oder eine andere amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Ferner gibt es eine Reihe von Fördersystemen, bei denen über mehrere Jahre hinweg jederzeit Anträge eingereicht werden können.
Unternehmen, die Mittel im Rahmen von Strukturfördermaßnahmen der Mitgliedstaaten beantragen möchten, die über die EU-Strukturfonds mitfinanziert werden, müssen sich an die regionalen oder nationalen Behörden oder andere für diese Entwicklungsprogramme zuständige Stellen in den Mitgliedstaaten wenden.
aktueller Stand: 02.02.2010

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