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EUR-LEX Der Zugang zum EU-Recht (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/site/de/oj/2006/l_379/l_37920061228de00050010.pdf)
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EU-Beihilfe-Regelung
Die Europäische Kommission hat die "De-minimis"-Beihilfen zum 1. Januar 2007 neu geregelt.
Danach darf die Gesamtsumme der einem Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen in
einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200 000 EUR nicht übersteigen. Verbürgte Kredite bis
1,5 Mio EUR sind in Zukunft als "De-minimis"-Beihilfen akzeptiert.
Die Verordnung ist im Amtsblatt der EU veröffentlicht Verordnung online.
Aktualisierung: 12.12.2011
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