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EUROPA

EU-Binnenmarkt

Der Europäische Binnenmarkt ist der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, der unter diesem Namen offiziell seit 1993 existiert.

Er ist eine der größten Errungenschaften der Europäischen Union und umfasst nach der letzten Erweiterungsrunde 27 Länder mit rund 480 Mio. Verbrauchern.

Grundlage des Binnenmarktes der Europäischen Union bilden die vier Grundfreiheiten. Ihre rechtliche Grundlage findet sich im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV).

-       Personenverkehrsfreiheit (Freizügigkeit)

-       Warenverkehrsfreiheit

-       Dienstleistungsfreiheit

-       Kapitalverkehrsfreiheit

letzte Aktualisierung: 27.01.2012 

INTERNATIONAL

Zugang zum grenzüberschreitenden öffentlichen Auftragswesen in der EU

Informationen für den Zugang zum grenzüberschreitenden öffentlichen Auftragswesen in der Europäischen Union erhalten Sie in unserem Merkblatt. mehr

INTERNATIONAL

KMU Feedback

Unternehmen können sich aktiv an der Gestaltung der EU-Politik beteiligen mehr

INTERNATIONAL

Merkblatt Auslandskooperationen (PDF, 728 KB)

Die Ausweitung des Geschäfts ins Ausland ist für kleine und mittlere Unternehmen eine große Herausforderung. Sie ist meistens mit einem größeren Risiko verbunden als die Zusammenarbeit im Inland. Das Auslandsengagement hängt von den Geschäftszielen und der Risikobereitschaft der Unternehmen ab. zum Download

INTERNATIONAL

Erweiterung der EU - Geschäftsmöglichkeiten für KMU

Die Europäische Kommission unterstützt Beitrittskandidaten und potenzielle Bewerber. Unternehmen aus Mecklenburg-Vorpommern können sich an den Ausschreibungsverfahren beteiligen. mehr

 
 

DOKUMENT-NR. 36402

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