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NEUES FÖRDERPROGRAMM "ENERGIEBERATUNG MITTELSTAND"

Initiative Energieeffizienz im Mittelstand

Die Initiative "Energieeffizienz im Mittelstand" ist eine gemeinsame Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und der KfW zur Erschließung von Energieeffizienzpotenzialen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Diese Initiative umfasst eine Beratungsförderung (nicht rückzahlbarer Zuschuss für Energieberatungen) und eine Investitionsförderung (zinsgünstiger Kredit für investive Energieeinsparmaßnahmen). Beide Komponenten können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden.

Energieberatung Mittelstand

Ziel des Programms "Energieberatung Mittelstand" ist die Förderung der sparsamen Energieverwendung im gesamten Unternehmen. Rechtlich selbstständige in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk und Handel) sowie sonstiges Dienstleistungsgewerbe und freiberuflich Tätige erhalten die Möglichkeit, durch eine fachkundige, unabhängige Beratung Informationsdefizite abzubauen und Energieeinsparpotenziale im eigenen Unternehmen aufzudecken und zu realisieren.

Die Beratungen können nur gefördert werden, wenn die Energiekosten des letzten Jahres am zu untersuchenden Standort Ihres Unternehmens 5.000 Euro überschritten haben. Gefördert werden können je Unternehmen nur eine Initial- und Detailberatung.

Initialberatung

Im Rahmen der Initialberatung identifizieren Sie mit ihrem Energieberater auf Basis vorhandener energietechnischer Daten und einer Betriebsbesichtigung die Schwachstellen am Standort. Das Ergebnis der Prüfung dokumentiert Ihr Berater in einem standardisierten Abschlussbericht. Dieser umfasst alle Aspekte des Energiebedarfs und Energieverbrauchs in Ihrem Unternehmen:

  • eine Beschreibung der Ausgangssituation
  • die Beschreibung bestehender Mängel
  • Vorschläge für Energieeffizienzmaßnahmen.

Für die Initialberatung erhalten Sie einen Zuschuss von 80 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar). Der Höchstzuschuss beträgt 1.280 Euro.

Detailberatung

In der Detailberatung wird die Energieanalyse vertieft und ein konkreter Maßnahmenplan erarbeitet. Die Bereiche in Ihrem Unternehmen mit den größten energetischen Schwachstellen und größten Effizienzpotenzialen werden zuerst behandelt. Der schriftliche Abschlussbericht umfasst folgende Details:

  • Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
  • Ist-Zustand auf Basis aktueller Energiebedarfsberechnungen
  • Schwachstellen und Einsparpotenziale
  • Prioritäten zur effizienten Energieanwendung
  • Vorschläge für Energieeinsparmaßnahmen
  • Vorschläge zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • wirtschaftliche Bewertung der Vorschläge
  • konkrete Handlungsempfehlungen mit detaillierter Anleitung
  • Hinweise auf Fördermöglichkeiten für Investitionen zur Energieeinsparung.

Für die Detailberatung erhalten Sie einen Zuschuss von 60 % der förderfähigen Beratungskosten (Nettoberaterhonorar). Der Höchstzuschuss beträgt 4.800 Euro.

Antragstellung

Für Ihren Zuschuss aus dem Programm Energieberatung Mittelstand geben Sie Ihre Daten in die Antragsplattform im Internet ein. Ihre Daten werden dabei automatisch in ein PDF-Antragsformular inklusive "De-minimis"-Erklärung übertragen. Diese Unterlagen können Sie anschließend ausdrucken und unterschrieben beim Regionalpartner einreichen.

Energieberater

  • zugelassene Energieberater sind im Internet gelistet
  • Voraussetzung für eine Tätigkeit im Rahmen der Energieeffizienzberatung ist eine Listung in der KfW-Beraterbörse

Die IHK zu Rostock fungiert als Regionalpartner für die Region. Sie ist Ihr erster Ansprechpartner und kümmert sich um die organisatorische Abwicklung der Beratungsförderung.


Die von Ihrem Berater empfohlenen Energieeffizienzmaßnahmen können Sie mit einem zinsgünstigen Investitionskredit im Rahmen des KfW-Energieeffizienzprogramms finanzieren.

Seite 1: Beratungsförderung
 
 

DOKUMENT-NR. 17610

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