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Energiekennzeichnungsrichtlinie (Link: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:153:0001:0012:DE:PDF)
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Das europäische Energie-Label, das mit einer Skala aus farblich hinterlegten Buchstaben den Stromverbrauch anzeigt, kennen viele von Haushaltsgeräten. In der Tat existiert es schon seit den neunziger Jahren und soll mit seiner Unterteilung in Energieeffizienzklassen dem Verbraucher helfen, Produkte auch mit Blick auf deren Energieverbrauch auszuwählen.
Im Sommer 2010 war die sogenannte Energiekennzeichnungsrichtlinie novelliert worden und hat die alte Richtlinie von 1992 ersetzt. Bei der neuen Richtlinie 2010/30/EU handelt es sich um eine Rahmenrichtlinie, auf deren Basis die Europäische Kommission nach und nach für einzelne Produktgruppen die Kennzeichnung des Energieverbrauchs festlegt. Existiert eine entsprechende Kennzeichnungsverordnung für ein Produkt, sind Lieferanten und Händler verpflichtet, das Energie-Label bereitzuhalten und in der Verkaufsstelle deutlich sichtbar am Gerät anzubringen. Neu ist, dass sie außerdem die Energieeffizienzklasse auch in jeglicher Werbung mit energie- oder preisbezogener Information und in technischem Werbematerial angeben müssen sowie beim Verkauf ohne vorherige Ausstellung des Produkts (z.B. Online-Handel). Ebenso neu ist, dass der Geltungsbereich der Richtlinie nicht mehr nur bestimmte Haushaltsgeräte, sondern alle sogenannten energieverbrauchsrelevanten Produkte umfasst. Dazu zählen solche, die den Energieverbrauch direkt (wie z.B. Elektrogeräte) oder auch indirekt (wie z.B. Fenster) beeinflussen.
Die Europäische Kommission hat kürzlich die ersten vier Verordnungen unter dem Regime der neuen Energiekennzeichnungsrichtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht:
Eine Übersicht über die Kennzeichnungspflicht und alle weiteren Verordnungen zu speziellen Geräten finden Sie auf den Informationsseiten der Deutschen Energieagentur (DENA)
Bei TV-Geräten gibt es damit erstmals eine Vorgabe zum Kenntlichmachen des Stromverbrauchs. Für Waschmaschinen, Geschirrspüler und Kühlschränke gab es schon zuvor Energie-Labels, die jedoch der technologischen Entwicklung angepasst werden mussten. Da bereits 90% dieser Produkte die Effizienzklasse „A” erreicht hatten, wurde bei dem neuen Etikett die Skala um drei weitere Stufen „A+”, „A++” und „A+++” ergänzt. Wie das Energie-Label jeweils aussehen und es beschriftet werden muss, ist detailliert im Anhang der Verordnungen festgelegt.
letzte Aktualisierung: 11.04.2012
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