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ECCOM-Electronic Commerce Center M-V (Dokument-Nr.: 10584)
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IT-Initiative M-V (Dokument-Nr.: 13756)
INNOVATION UND UMWELT
Landkarten und Stadtpläne aus dem Internet
Kartenverwendung im Internet
Sie verwenden Kartenmaterial wie Stadtpläne, Anfahrts- oder Umgebungsskizzen auf Ihrer Internetpräsenz? Die Darstellung von Karten ist immer ein sensibles Thema. Vor einigen Jahren haben Firmen wie Falk Seiteninhaber abgemahnt, die eingescannte Stadtpläne zu ihren Wegbeschreibungen gestellt haben. Natürlich haben Falk und andere Hersteller Recht bekommen, denn die Karten sind zur Orientierung in der realen Welt erworben worden.
Sie sollten daher prüfen, ob die von Ihnen verwendeten Karten urheberrechtlich geschützt sind. Bei unerlaubter Verwendung lizenzpflichtiger Karten erfolgt in der Regel eine Abmahnung, die mit einer Schadenersatzforderung in Höhe von ca. 1.000 Euro zuzüglich der üblichen Anwaltsgebühren einhergehen kann.
Alternativen zum Kauf
Fragen Sie sich, ob Sie eine Karte tatsächlich brauchen oder ob das Einbinden von Links (Routenplaner wie map24, Stadtpläne wie stadtplan.net, Google Maps Deutschland eine Alternative darstellen könnte. Denken Sie aber daran, die Anbieter der Seiten zu fragen, ob eine Verlinkung auf deren Inhalt gewünscht ist und überprüfen Sie regelmäßig diese Links, damit der Besucher Ihrer Seite nicht "ins Leere" geführt wird.
Wo können Sie Karten oder Stadtpläne erwerben?
- Sie können bei Ihrem Katasteramt nach Kartenmaterial fragen.
- Fragen Sie bei den Verlagen nach, die Kartenmaterial erstellen.
- Auf der Internetseite stadtplandienst.de können Sie sich informieren wie Sie Kartenlizenzen der verschiedenen Hersteller kaufen können.
- Die Stadtplan-Linkliste bietet eine Übersicht über günstige Karten.
Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Bundesgesetz im Volltext vom Bundesministerium der Justiz
- FAQ zum Urheberrecht unter Internetrecht-Rostock.de
letzte Aktualisierung: 24.11.2010

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