Impressumspflichten im Internet
(Anbieterkennzeichnung)
Seit dem 1.3.2007 gilt das Telemedien-Gesetz (TMG) für die
Anbieterkennzeichnung. Es hob das bis dahin gültige
Teledienstegesetz auf. Die Informationspflichten sind aber im
Wesentlichen gleich geblieben.
Die Anbieterkennzeichnung muss praktisch von jedem, der ein
Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur
bei Angeboten, die auschließlich privaten oder familiären Zwecken
dienen und die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zeifel
sollten Sie davon ausgehen, dass die Anbieterkennzeichungspflicht
besteht.
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat einen Leitfaden zur
Impressumspflicht im Internet veröffentlicht. Der Leitfaden soll zu
mehr Rechtssicherheit beitragen und insbesondere kleinen und
mittleren Unternehmen mit einem Internetauftritt helfen, ihre
Anbieterkennzeichnung den gesetzlichen Anforderungen des
Telemediengesetzes entsprechend zu gestalten. Zwar ist der
Leitfaden rechtlich nicht verbindlich. Er stellt aber für alle
Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar und kann das
Risiko einer in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnung
verringern.
Musterbeispiel für eine richtige Angabe im
Internet:
E-world GmbH
vertreten durch den Geschäftsführer Martin Müller
Hauptstr. 1
10178 Berlin
Tel: (0 30) 12 34 56 78
E-Mail: info@e-world.de
Registergericht AG Berlin HRB Nr. 12345
Ust-Ident-Nummer DE 12345678
Praktische Tipps
Leitfaden für Gewerbetreibende des Bundesministerium der Justiz
unter www.bmj.de/musterimpressum.
Publikationen und Checklisten der Wettbewerbszentrale als
PDF-Dokumente unter
www.wettbewerbszentrale.de.
Unter dem kostenfreien Online-Webimpressums-Assistenten finden
Sie für eine Vielzahl von Berufen Musterbeispiele. Infos unter:
www.digi-info.de.
letzte Aktualisierung: 18.01.2011