Externe Links
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Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik (Link: http://www.cio.bund.de)
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Mit E-Government sollen die Behörden allen, zu jeder Zeit und nur einen Mausklick weit entfernt zur Verfügung stehen. Eine ausführliche Definition von E-Government gibt Wikipedia. E-Government ist, kurz gefasst, die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse von Verwaltung und Regierung. Das E-Government-Angebot - vor allem die Online-Dienstleistungen der Behörden - richten sich an Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungen.
E-Government für Europa
E-Government
dient weltweit als ein wichtiger Beitrag der Behörden zur
Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung, zur
Entwicklung auch länderübergreifender Services und zur Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit der Standorte. Die EU-Initiative i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft
für Wachstum und Beschäftigung gibt den Mitgliedsstaaten den
Rahmen zum weiteren Ausbau der elektronischer Behördendienste in
Europa vor.
E-Government für Deutschland
Deutschland-Online wurde als gemeinsame
E-Government-Strategie von der Bundesregierung und den
Regierungschefs der Länder beschlossen. Mit ihr wollen Bund, Länder
und Kommunen gemeinsam eine effizientere Verwaltung in Deutschland
schaffen und Verwaltungsabläufe unter Nutzung der aktuellen
Informationstechnik vereinfachen und automatisieren. Die
Verwaltungsleistungen sollen so gestaltet werden, dass Daten von
vornherein an richtiger Stelle in elektronischer Form vorliegen.
Gegenüber konventionellen Abläufen hat das Vorteile hinsichtlich
der Geschwindigkeit, der Reduzierung von Übermittlungsfehlern und
der Kostenersparnis, kurz: Bürger und Unternehmen erhalten
schneller, an mehr Orten und zu geringeren Kosten hochwertigere
Dienstleistungen. Mit mediakomm-transfer wurden beispielgebende
E-Government-Lösungen erstmalig von Kommune zu Kommune
übertragen.
E-Government-Programm des Bundes bis 2010
Ausgehend von i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und
Deutschland-Online hat die Bundesregierung im September 2006 das
Programm E-Government 2.0 beschlossen und die
Bundesressorts beauftragt sich aktiv zu beteiligen.
letzte Aktualisierung: 14.09.2010
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.
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