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INNOVATION UND UMWELT

E-Government bundes- und europaweit

Mit E-Government sollen die Behörden allen, zu jeder Zeit und nur einen Mausklick weit entfernt zur Verfügung stehen. Eine ausführliche Definition von E-Government gibt Wikipedia. E-Government ist, kurz gefasst, die elektronische Abwicklung der Geschäftsprozesse von Verwaltung und Regierung. Das E-Government-Angebot - vor allem die Online-Dienstleistungen der Behörden - richten sich an Bürgerinnen, Bürger, Unternehmen und Verwaltungen.

E-Government für Europa
E-Government dient weltweit als ein wichtiger Beitrag der Behörden zur Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung, zur Entwicklung auch länderübergreifender Services und zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Standorte. Die EU-Initiative i2010 - Eine europäische Informationsgesellschaft für Wachstum und Beschäftigung gibt den Mitgliedsstaaten den Rahmen zum weiteren Ausbau der elektronischer Behördendienste in Europa vor.

E-Government für Deutschland
Deutschland-Online wurde als gemeinsame E-Government-Strategie von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder beschlossen. Mit ihr wollen Bund, Länder und Kommunen gemeinsam eine effizientere Verwaltung in Deutschland schaffen und Verwaltungsabläufe unter Nutzung der aktuellen Informationstechnik vereinfachen und automatisieren. Die Verwaltungsleistungen sollen so gestaltet werden, dass Daten von vornherein an richtiger Stelle in elektronischer Form vorliegen. Gegenüber konventionellen Abläufen hat das Vorteile hinsichtlich der Geschwindigkeit, der Reduzierung von Übermittlungsfehlern und der Kostenersparnis, kurz: Bürger und Unternehmen erhalten schneller, an mehr Orten und zu geringeren Kosten hochwertigere Dienstleistungen. Mit mediakomm-transfer wurden beispielgebende E-Government-Lösungen erstmalig von Kommune zu Kommune übertragen.

E-Government-Programm des Bundes bis 2010
Ausgehend von i2010, den Erfahrungen mit BundOnline 2005 und Deutschland-Online hat die Bundesregierung im September 2006 das Programm E-Government 2.0 beschlossen und die Bundesressorts beauftragt sich aktiv zu beteiligen.

letzte Aktualisierung: 14.09.2010

 
 

DOKUMENT-NR. 11502

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