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AUS- UND WEITERBILDUNG

Begabtenförderung berufliche Bildung

Begabtenförderung berufliche Bildung oder - Finanzielle Unterstützung für die "Karriere mit Lehre"

Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung "Begabtenförderung berufliche Bildung" gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer "Karriere mit Lehre" mit einem Weiterbildungsstipendium. Finanziert wird das Programm vom Bundesministerium für Bildung und Forschung. Durchgeführt wird es von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Wer kann gefördert werden?
Bewerben um ein Weiterbildungsstipendium der Begabtenförderung berufliche Bildung kann sich, wer:

1. eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) abgeschlossen hat,

2. die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchsschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat
oder
bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten Drei gekommen ist
oder
ihre/seineQualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,

3. zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
Es besteht die Möglichkeit einer Aufnahme auch nach Vollendung des 25. Lebensjahrs, wenn Anrechnungszeiten wie z.B. Grundwehr- oder Zivildienst, Mutterschutz oder Elternzeit nachgewiesen werden können. Die Anrechnungsfähigkeit dieser Zeiten ist auf drei Jahre begrenzt.

 
 

DOKUMENT-NR. 11428

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