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Rechtsvorschrift
(PDF, 2,012 KB) (Dokument-Nr.: 76529)
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Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:
Falls die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 nicht vorliegen, muß der Prüfungsbewerber insgesamt eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen.
Gliederung und Inhalt der Prüfung
Durch die Fortbildungsprüfung zum diätetisch geschulten Koch/Köchin soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er besondere Fertigkeiten und Kenntnisse in der Herstellung von Diätkost besitzt. Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:
Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt.
In der schriftlichen Prüfung ist in den unter § 2 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 benannten Sachgebieten je eine Aufsichtsarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in den einzelnen Sachgebieten:
Bei programmierten Prüfungsaufgaben kann die Prüfungszeit entsprechend verkürzt werden.
Die schriftliche Prüfung ist in den in § 2 Absatz 2 Nr. 1 bis 2 aufgeführten Prüfungsfächern auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einem Prüfungsfach keine ausreichende Leistung erzielt wurde.
Das in § 2 Absatz 2 Nr. 3 genannte Prüfungsfach ist auch mündlich zu prüfen. Die mündliche Prüfung wird in Form eines freien Prüfungsgespräches durchgeführt. Die mündliche Prüfung soll je Prüfungsfach und Prüfungsteilnehmer nicht länger als 15 Minuten, insgesamt nicht länger als 30 Minuten dauern. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.
Kosten:
Prüfungsgebühr: 350,00 Euro
Prüfungstermine:
| Prüfungsperiode | schriftliche Prüfung | praktische Prüfung | Anmeldeschluss |
| Frühjahr | 23./24.02.2012 | 09./10.03.2012 | 29.12.2011 |
| Sommer | 28./29.06.2012 | 13./14.07.2012 | 03.05.2012 |
| Herbst | 11./12.10.2012 | 26./27.10.2012 | 16.08.2012 |
letzte Aktualisierung: 16.01.2012
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.
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