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AUS- UND WEITERBILDUNG

Diätkoch/ Diätköchin

Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung sind:

  1. eine mit Erfolg abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf Koch/ Köchin und
  2. eine mindestens zweijährige Berufspraxis als Koch/ Köchin.

Falls die Voraussetzungen gemäß Absatz 1 Nr. 1 nicht vorliegen, muß der Prüfungsbewerber insgesamt eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweisen.

Gliederung und Inhalt der Prüfung

Durch die Fortbildungsprüfung zum diätetisch geschulten Koch/Köchin soll der Prüfungsteilnehmer nachweisen, dass er besondere Fertigkeiten und Kenntnisse in der Herstellung von Diätkost besitzt. Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsfächer:

  1. Ernährungslehre
  2. Physiologische und medizinische Grundkenntnisse
  3. Diätetik mit Speiseplangestaltung und Nährwertberechnung
  4. Fachpraxis.

Die Prüfung wird schriftlich, mündlich und praktisch durchgeführt.

In der schriftlichen Prüfung ist in den unter § 2 Absatz 2 Nr. 1 bis 3 benannten Sachgebieten je eine Aufsichtsarbeit anzufertigen. Die Bearbeitungsdauer beträgt in den einzelnen Sachgebieten:

  1. Ernährungslehre (2 Stunden)
  2. Physiologische und medizinische Grundkenntnisse im Hinblick auf die Diätetik (2 Stunden)
  3. Diätetik mit Speiseplangestaltung und Nährwertberechnung (4 Stunden)

Bei programmierten Prüfungsaufgaben kann die Prüfungszeit entsprechend verkürzt werden.

Die schriftliche Prüfung ist in den in § 2 Absatz 2 Nr. 1 bis 2 aufgeführten Prüfungsfächern auf Antrag des Prüfungsteilnehmers oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses durch eine mündliche Prüfung zu ergänzen, wenn sie für das Bestehen der Prüfung von wesentlicher Bedeutung ist. Die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist zu versagen, wenn in der schriftlichen Prüfung in mehr als einem Prüfungsfach keine ausreichende Leistung erzielt wurde.

Das in § 2 Absatz 2 Nr. 3 genannte Prüfungsfach ist auch mündlich zu prüfen. Die mündliche Prüfung wird in Form eines freien Prüfungsgespräches durchgeführt. Die mündliche Prüfung soll je Prüfungsfach und Prüfungsteilnehmer nicht länger als 15 Minuten, insgesamt nicht länger als 30 Minuten dauern. Die schriftliche Prüfung hat gegenüber der mündlichen Prüfung das doppelte Gewicht.

Kosten:

Prüfungsgebühr: 350,00 Euro

Prüfungstermine:

Prüfungsperiodeschriftliche Prüfungpraktische PrüfungAnmeldeschluss
Frühjahr23./24.02.201209./10.03.201229.12.2011
Sommer28./29.06.201213./14.07.201203.05.2012
Herbst11./12.10.201226./27.10.201216.08.2012

letzte Aktualisierung: 16.01.2012

 
 

DOKUMENT-NR. 34167

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