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AUS- UND WEITERBILDUNG

Allgemeine Hinweise zur Zwischenprüfung

Inhalt und Durchführung der Zwischenprüfung werden durch die Ausbildungsordnung im jeweiligen Beruf bzw. durch die Prüfungsordnung geregelt. Der/die Ausbildende hat den/die Auszubildende/n zur Teilnahme an der Zwischenprüfung freizustellen.
Die Teilnahme an der Zwischenprüfung ist in der Regel die Voraussetzung für die Anmeldung zur Abschlussprüfung. Der/die Auszubildende hat an der vorgeschriebenen Zwischenprüfung teilzunehmen. Für Umschüler besteht keine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme an der Zwischenprüfung.

Die IHK zu Rostock nimmt jährlich zweimal die Zwischenprüfung in den kaufmännischen und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen ab. Die Frühjahrsprüfung findet jeweils im Zeitraum Februar bis April, die Herbstprüfung in den Monaten September/Oktober statt.

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes wird während der Ausbildungszeit eine Zwischenprüfung durchgeführt. Der Ausbildungsbetrieb wird rechtzeitig von der IHK zu Rostock zur Anmeldung des Prüflings aufgefordert. Nicht fristgerecht eingegangene Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Etwa vier Wochen vor dem Prüfungstermin erhält der Prüfling durch die IHK zu Rostock die Einladung zur Zwischenprüfung.

Zur Prüfungsvorbereitung in den kaufmännischen und IT-Berufen können Aufgabensätze vergangener Prüfungs- termine, AKA-Stoffkataloge, AKA-Informationen und Arbeitsmappen unter folgenden Adresse bestellt werden:

Kaufmännische Ausbildungsberufe/IT-Berufe:
U-Form-Verlag
Hermann Ullrich (GmbH & Co)
Cronenberger Str. 58
42651 Solingen
uform@u-form.de
www.u-form.de

Zur Prüfungsvorbereitung in den gewerblich-technischen Berufen können Aufgabensätze vergangener Prüfungstermine und Übungsmaterial unter folgender Adresse bestellt werden:

Gewerblich-technische Ausbildungsberufe:
Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co.KG
Hermann-Hesse-Weg 2
78464 Konstanz
info@christiani.de
www.christiani.de

Das Ergebnis der Zwischenprüfung wird den Auszubildenden in einer Teilnahmebescheinigung mitgeteilt.

letzte Aktualisierung: 14.12.2010

 
 

DOKUMENT-NR. 9997

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