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RECHT UND STEUERN
Sachverständigenwesen
Die IHK zu Rostock vermittelt und benennt Sachverständige und Probenehmer gegenüber Unternehmen, Gerichten, Behörden und Privatpersonen. Des Weiteren nimmt sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 der Gewerbeordnung vor.

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