RECHT UND STEUERN
Die Firma eines Kaufmanns ist der Name unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Im Handelsgesetzbuch sind für die Firmenwahl bestimmte Regelungen aufgestellt, wie z. B. Firmenwahrheit, -klarheit und Unterscheidbarkeit. Die IHK zu Rostock berät hierzu und prüft (kostenfrei) die Zulässigkeit des jeweiligen Namens. Für die Eintragung in das Handelsregister werden seitens der IHK Unbedenklichkeitsbescheinigungen (firmenrechtliche Vorabstimmungen) kostenfrei erteilt, dies beschleunigt den Eintragungsakt.
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