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RECHT UND STEUERN

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den nichtkaufmännischen Verkehr (Verkäufer ist Unternehmer – Käufer ist Verbraucher)

Allgemeine Verkaufsbedingungen *)

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss
§ 2 Überlassene Unterlagen
§ 3 Preise und Zahlung
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
§ 5 Lieferzeit
§ 6 Eigentumsvorbehalt
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge
§ 8 Sonstiges
Anhang

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

Die vom Besteller unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot. Wir können dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zusenden.


§ 2 Überlassene Unterlagen

An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Besteller überlassenen Unterla­gen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums- und Urhe­berrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Soweit wir das An­gebot des Bestellers nicht innerhalb der Frist von § 1 annehmen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden.


§ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das umseitig genannte Konto zu er­folgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

(2) Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen (Alternativen: „ ... ist der Kaufpreis innerhalb von 21 Tagen nach Rech­nungsstellung zahlbar” oder „ ... ist der Kaufpreis bis zum - konkretes Datum - zahlbar”). Ver­zugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. (siehe Anlage 1) berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass wir einen höheren Verzugsschaden geltend machen, hat der Besteller die Möglichkeit, uns nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden überhaupt nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.


§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechts­kräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.


§ 5 Lieferzeit

(1) Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Be­stellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns hierdurch entstehenden Schaden, einschließlich et­waiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbe­halten. Dem Besteller bleibt seinerseits vorbehalten nachzuweisen, dass ein Schaden in der verlangten Höhe überhaupt nicht oder zumindest wesentlich niedriger entstanden ist. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

(3) Wir haften im Fall des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 15 % des Lieferwertes.

(4) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt.


§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versi­chern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und In­spektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller un­verzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die ge­richtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Be­stellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit ande­ren, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermi­schung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigen­tum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grund­stück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers frei­zugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.


§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 4 Wochen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

(2) Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

(3) Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

(4) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

(5) Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend ge­machten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder be­schränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang (Hinweis: mög­lich ist eine Reduzierung auf ein Jahr in AGBs bei gebrauchten Sachen. Bei Baumaterialien – sofern eingebaut – beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre, falls die Baumaterialien ge­braucht sind ist eine Reduzierung in AGBs auf 1 Jahr möglich). Diese Frist gilt auch für An­sprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.


§ 8 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.


*) Bitte beachten Sie den Benutzerhinweis auf der Vorseite und die Anmerkungen im Anhang 1!

Bei der Nutzung der AGB im Fernabsatz sind zusätzliche Regelungen (z. B. Widerrufs- und Rückgaberecht) zu beachten.

Anhang 1:


Überarbeitung Ihrer AGBs

Wenn Sie nunmehr daran gehen, Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu überarbeiten und an Ihr Geschäft anzupassen, müssen Sie folgende Aspekte ganz besonders beachten:

Transparenzgebot

Dieses Gebot bedeutet, dass eine Klausel in AGB im Zweifel auch dann unangemessen be­nachteiligend ist, wenn sie nicht klar und verständlich ist. Dieses Gebot bedeutet, dass intransparente Klauseln per se, ohne Hinzutreten einer inhaltlichen unangemessenen Be­nachteiligung des Vertragspartners, als unwirksam zu betrachten sind. Ferner bedeutet dies auch, dass das Transparenzgebot auch für Preisbestimmungen und leistungsbeschreibende Klauseln, die grundsätzlich von der Inhaltskontrolle ausgenommen sind, gilt.

Sie müssen Ihre AGB daraufhin überprüfen, ob sie wirklich alle klar und ver­ständlich formuliert sind. Im Zweifel sind die AGB unwirksam.


Gewährleistungsfristen

Bei Kauf- und Werkvertrag wurde die Gewährleistungsfrist ab dem 01.01.2002 auf 2 Jahre verlängert (vorher 6 Monate). Durch AGB kann die Gewährleistungsfrist wie folgt verkürzt werden:


Bewegliche Sachen außer Baumaterialien

- neu
Käufer ist Verbraucher 2 Jahre
Käufer ist Unternehmer 1 Jahr


- gebraucht
Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
Käufer ist Unternehmer keine


Baumaterialien (sofern eingebaut)

- neu 5 Jahre

- gebraucht
Käufer ist Verbraucher 1 Jahr
Käufer ist Unternehmer keine


unbebaute Grundstücke keine


Bauwerke

- Neubau 5 Jahre
- Altbau keine


Passen Sie Ihre AGB entsprechend an. Beachten Sie jedoch, dass beim Verbrauchsgüterkauf bei neuen Sachen es bei der Gewährleistungsfrist von 2 Jahren bleiben muss.


Mängelanzeigepflicht

Für nicht offensichtliche Mängel darf die Mängelanzeigefrist nicht kürzer als zwei Jahre (bei gebrauchten Waren: ein Jahr) in den AGB gesetzt werden. Fristbeginn ist der gesetzliche Verjährungsbeginn.


Ihre Aufgabe: Nur bei offensichtlichen Mängeln kann eine Mängelanzeigepflicht von mindestens 14 Tagen vereinbart werden, in den anderen Fällen kann nur bei gebrauchten Waren die Frist auf maximal ein Jahr verkürzt werden.


Aufwendungsersatz bei Nacherfüllung

Der Verkäufer hat gemäß § 439 Abs. 2 BGB die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderli­chen Aufwendungen (z. B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) zu tragen. Diese Pflicht darf durch AGB nicht ausgeschlossen werden.

Überprüfen Sie Ihre AGB daraufhin, dass die Aufwendungsersatzpflicht nicht ausgeschlossen oder auf den Käufer abgewälzt wird.

Beschränkung auf Nacherfüllung

Nach dem neuen Recht kann der Käufer bei einer mangelhaften Sache als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung nicht gelingt, nicht möglich oder nicht zumutbar ist, kann der Käufer – in zweiter Linie – Gewährleistungsrechte geltend machen: Rücktritt oder Minderung. Nach neuem Recht sind Beschränkungen allein auf die Nacherfüllung insofern unwirksam, soweit dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich das Recht vorbehalten wird, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern.

Streichen Sie Klauseln aus Ihren AGB, die die Rechte des Käufers auf die Nacherfüllung beschränken.

Wandlung

Das neue Recht spricht nicht mehr von Wandlung, sondern hat die für den Käufer weitergehende Form des Rücktritts eingeführt.

Ersetzen Sie den Begriff „Wandlung” durch den Begriff „Rücktritt”.

Haftungsbeschränkungen

Neuerdings gilt: Jeder Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verwenders beruhen, ist unwirksam.

Streichen Sie entsprechende Klauseln.


Höhe der Verzugszinsen

Ab Beginn des Verzugs schuldet der Käufer dem Verkäufer zusätzlich zum Kaufpreis Verzugszinsen. Ist an dem Kaufvertrag ein Verbraucher beteiligt, sei es als Käufer oder als Verkäufer, beträgt der Zinssatz 5 % über dem Basiszinssatz. Bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern wird der Zinssatz durch die Schuldrechtsreform auf 8 % über dem Basiszinssatz erhöht.

Unter http://www.bundesbank.de/info/info_zinssaetze.php können die aktuellen Basiszinssätze ermittelt werden.

Überprüfen Sie Ihre AGB daraufhin, ob ein geringerer Zinssatz als der gesetzliche vereinbart wurde; im Übrigen kann auf eine entsprechende Klausel in den AGBs verzichtet werden. Über den aktuellen und frühere Basiszinssätze können Sie sich im Internet unter www.bundesbank.de informieren.


Widerrufs- und Rückgabebelehrung (Vertragsmuster)

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat eine Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-Info-VO) vorgenommen. Das BMJ erstellte dabei als Bestandteil dieser Verordnung Muster für Widerrufs- und Rückgabebelehrungen für Verbraucherverträge, die z. B. bei Fernabsatzverträgen relevant sind. Bei Verwendung dieser Muster soll sichergestellt sein, dass die Widerrufsfrist fehlerfrei ist und hierdurch die Widerrufsfrist in Lauf gesetzt wird. Zu den Mustern werden zahlreiche Gestaltungshinweise gegeben.


Weiterführende Informationsquellen:

Wirtschafts- und Berufsvereinigungen empfehlen oftmals Konditionen (Allgemeine Geschäftsbedingungen). Solche Konditionenempfehlungen unterlagen bis Mitte 2005 einer Anmeldepflicht bei der Kartellbehörde. Das Bundeskartellamt hält im Internet noch eine entsprechende Liste mit Fundstellen im Bundesanzeiger bereit: www.bundeskartellamt.de (Menüpunkt: Service). Der Bundesanzeiger ist ebenfalls online erreichbar: www.bundesanzeiger.de. Im Übrigen können Muster AGB auch direkt bei den Verbänden nachgefragt werden, die meist über das sog. Verbändeverzeichnis im Internet recherchierbar sind.

letzte Aktualisierung: 07.05.2012

 
 

DOKUMENT-NR. 39349

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