- Telefon: 0381 338-401
- Fax: 0381 338-409
- Telefon: 0381 338-403
- Fax: 0381 338-409
- Telefon: 0381 338-410
- Fax: 0381 338-409
Sie befinden sich hier: Startseite > Recht und Steuern > Arbeitsrecht
Die rechtlichen Regeln für die Beschäftigung von Mitarbeitern sind für gewerbliche Unternehmen von zentraler Bedeutung. Die IHK informiert und berät. Die Wahrnehmung der arbeitsrechtlichen- und sozialpolitischen Belange ihrer Mitglieder ist ihr jedoch gesetzlich verschlossen. Dieses ist Aufgabe der Arbeitgeberverbände.
Leistungen der IHK zu Rostock:
- Informationen zu Abschlüssen von Arbeitsverträgen,
- Informationen zu Kündigungen von Arbeitsverträgen,
- Informationen zum Urlaubsrecht,
- Informationen zur Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen.
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock.
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.
© Industrie- und Handelskammer zu Rostock
Für die Richtigkeit der in dieser Website enthaltenen Angaben kann die IHK zu Rostock trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen. Bei den Links zu externen Seiten handelt es sich ausschließlich um fremde Inhalte, für die die IHK zu Rostock keine Haftung übernimmt und deren Inhalt sich die IHK zu Rostock nicht zu eigen macht.